Liegenschaftsvermessungen

Liegenschaftsvermessungen sind amtliche Vermessungen nach dem Vermessungsgesetz (VermG) und dürfen lediglich von den Vermessungsbehörden und den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) durchgeführt werden. Weitere Informationen zu den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren finden Sie in unserem Downloadbereich.

Als ÖbVI-Büro können wir folgende Arbeiten für Sie durchführen:

Grundstückvermessung:

Liegenschaftsvermessungen zur Bildung von neuen Flurstücken. Hierbei werden entweder mehrere einzelne Flurstücke zu einem zusammengefasst (Verschmelzung) oder ein Flurstück in mehrere Flurstücke geteilt (Zerlegung).

Ergebnis dieser Liegenschaftsvermessung ist ein so genannter Veränderungsnachweis. Dieser ist die Voraussetzung für die Vollziehung der geplanten Änderungen im Grundbuch.

Baulandumlegungen:

Begleitung einer  Baulandumlegung nach BauGB als beratender Sachverständiger nach § 5 (1) DVO-BauGB.

Vermessung langgestreckter Anlagen:

Schlussvermessung von Straßen, Gewässern und Gleisanlagen zur Übertragung der neuen Grenzen in das Liegenschaftskataster.

Gebäudeaufnahmen:

Vermessungen zur Aufnahme von Neubauten und Änderungen an bestehenden Gebäuden für das Liegenschaftskataster.

Weitere Informationen zur Gebäudeaufnahme finden Sie in unserem Downloadbereich.

Grenzfeststellungen:

Vermessungen zur Überprüfung der Grenzen und ihrer Abmarkung auf Übereinstimmung mit dem amtlichen Katasternachweis.

Grenzherstellungen:

Vermessungen zur Herstellung fehlender oder schadhafter Grenzpunkte nach ihrem amtlichen Katatsternachweis.

Sofern Sie Fragen zu unseren Leistungen haben oder eine Beratung wünschen, helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.

Kontakt

 

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Vermessungsbüro Ludin GbR · Brühlstrasse 2, 78315 Radolfzell · Telefon: 07732 / 9529-0 · Telefax: 07732 / 9529-29 · info@ludin-vermessung.de